Kontrollfahrt

Umtausch eines ausländischen Führerausweises beantragen für Kontrollfahrt
Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis der Kat. B in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden.
Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie C, C1, D, D1 oder berufsmässig Personentransporte führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben
Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden!
Nach Ablauf der Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Voraussetzungen
Die Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises: Infos auf dem Gesuchsformular / Merkblatt.
Gesuchsformular & Datenblatt Umtausch_ausländischer_Führerausweis

Ablauf
Umtauschformular komplett ausfüllen (inkl. Sehtest) und auf der Gemeinde/Stadtverwaltung die Wohnsitzbestätigung/Identifikation machen lassen. Den Original-Führerausweis und eine Kopie des Ausländerausweises mitbringen.